AVEW
Der AVEW ist mit Wirkung zum 01.01.2022 aus der Fusion der Verbände AVE und AGWE entstanden. Er führt für seine Mitgliedsunternehmen Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften und berät und vertritt seine Mitglieder auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts. Die Tarifverträge können in Form von Haus-, Gruppen- oder Verbandstarifverträgen vereinbart werden.
Die größten Gruppen mit gemeinsamen Tarifverträgen sind die Tarifgemeinschaft Energie, die insbesondere Unternehmen des E.ON-Konzerns umfasst und von dem AVEW gemeinsam mit der AGV Bayern betreut wird sowie die Tarifgruppe RWE. Weitere Tarifgruppen sind u.a. die Gruppe Hessen, die Tarifgruppe GWE und die Tarifgruppe der Vattenfall-Unternehmen, für die eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem AVEU besteht, die Tarifgruppen STEAG und Iqony sowie die Uniper-Tarifgemeinschaft.
Mitglied des AVEW können Unternehmen werden, deren Zweck die Erzeugung oder Verteilung von Energie, die Förderung oder Verteilung von Wasser und Abwasser ist, einschließlich deren Neben- und verwandten Betriebe sowie deren Forschungs- und Servicebetriebe.
Die Zahl der Mitgliedsunternehmen und ihrer Arbeitnehmer sind im Organisationsschema der VAEU dargestellt.
Rechtssitz des AVEW (Vereinsregister) ist Hannover.
Vorsitzender des AVEW-Vorstandes ist Herr Mike Schuler, Vorstandsmitglied der Süwag Energie AG, Frankfurt a. Main.
AVEW-Vorstand >Geschäftsführer der AVEW ist Herr S. Kaiser.
AVEW-Geschäftsführung >Satzung des AVEW.
zur Satzung >